Nun hat der TVK also wirklich Einspruch gegen die Spielwertung eingelegt, wegen dem Spieler, der nicht im Spielbericht stand.
Ich dachte, das wär nur ein Gerücht, aber Grimm hat es ja im Zeitungsinterview jetzt selber gesagt.
Unter normalen Umständen darf der Einspruch keine Chance auf Erfolg haben, da dieser Fall (dass ein Spieler spielt, der nicht im Spielbericht steht) ja extra im Regelwerk verankert wurde und da steht ganz klar, dass es eine Verwarnung an den Trainer geben muss und der Spieler nachgetragen werden darf.
Also haben die Schiedsrichter genau richtig gehandelt, als sie vom Schiedsgericht aufmerksam gemacht wurden. Und ein "Regelverstoß" vom Trainer des Gegners ist kein Einspruchsgrund, denn dafür sind Schiedsrichter da, um das zu ahnden und das ist, den Regeln entsprechend, getan worden.
Sorry, aber ich finde den Einsprich lächerlich und ziemlich unsportlich, vor allem wenn man bedenkt, dass dem TVK der selbe Fehler gegen Oftersheim passiert ist (mit Marcel Görden glaube ich).
Mit dem Unterschied, dass Oftersheim so fair war und eingesehen hat, dass solch ein Fehler nicht im Geringsten spielentscheidend ist (oder welchen Nachteil hatte der TVK jetzt dadurch, dass der Spieler nicht im Spielbericht stand?) und man seine Spiele auf dem Feld gewinnen sollte und nicht durch so einen Quatsch!
Stellt sich Frage, was ist, wenn man über den Kreisrand hinaus blickt und das ganze mal global, sozusagen Bundesgliobgal, betrachtet.
Ist es dann wirklich immer noch so
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Ob du es glaubst, oder nicht, aber auch wir im Kreis arbeiten mit offiziellen IHF-Regeln und haben kein extra Regelheft für die Kreisliga.
Die Frage, die ich gestern hier verlinkt habe, ist doch auch aus dem offiziellen IHF-Regelfragenkatalog.
Du hast die Frage mit Antworten doch dann selber hier reinkopiert. Ganz klar: Verwarnung Mannschaftsverantwortlicher, Nachtragen des Spielers (alleine dieser Punkt müsste doch schon den logischen Schluss nach sich ziehen, dass man da nach dem Spiel nichts mehr gegen ausrichten kann, wenn der Spieler sogar noch eingesetzt werden darf) und nichts weiter.
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Durchführungsbestimmungen für die Handball-Bundesligen Männer (Spielsaison 2007/2008) Stand 14.08.2007 Spieltechnische Bestimmungen
16. Die beteiligten Vereine legen dem Kampfgericht 60 Minuten vor Spielbeginn in der Schiedsrichterkabine die Spielerliste mit höchstens 16 Spielern vor (Liste zum Download bei http://www.TOYOTA-handball-bundesliga.de). Der Sekretär füllt nun den elektronischen Spielbericht aus und druckt den Pressebericht für den Heimverein aus. Ein Exemplar des Presseberichtes ist für Notfälle am Zeitnehmertisch zu deponieren. Sollte der elektronische Spielbericht vor Spielbeginn nicht zur Ausführung kommen, ist ein Spielprotokoll – wie bisher – auszufüllen und der HBL-Geschäftsstelle zu übersenden. Spätestens 15 Minuten vor Spielbeginn wird dem Sekretär mitgeteilt, welche Spieler aktiv bei Spielbeginn teilnehmen. Während des Spieles kann eine Mannschaft weitere Spieler nachmelden bis zur Höchstzahl von 14 Spielern je Mannschaft. Nach Spielschluss wird sofort der Pressebericht ausgedruckt und dem Heimverein zur Verfügung gestellt. Danach wird von den Schiedsrichtern der Spielbericht bearbeitet, von den Beteiligten digital unterschrieben und endgültig an den Spielleiter Bundesliga (stemberg@handball-bundesliga.de) gesendet sowie für alle Beteiligten ausgedruckt.
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Der MVA von Obernburg hat gegen diese Bestimmungen verstoßen und die Schiedsrichter haben, den Regeln entsprechend (s. Regelfrage) reagiert und den MVA verwarnt.
Die Schiedsrichter haben also exakt nach den Regeln gehandelt. Ein Einspruchsgrund ist ein Regelverstoß der Schiedsrichter, nicht des gegnerischen Trainers!
Noch mal: Die Schiedsrichter (und keine Einsprüche nach dem Spiel) sind dafür da, um Regelverstöße der Spieler und Trainer zu ahnden - und das haben sie getan!
An der Regeländerung von vor zwei Jahren sieht man es doch schon ganz deutlich:
Davor gab es in so einer Situation Rot für den Spieler, der nicht im Spielbericht stand und er durfte dann nicht mehr mitspielen.
Aber gerade da diese Regel als unverhältnismäßig empfunden wurde (da eben dem Gegner kein Schaden entsteht), wurde diese Regel so stark gelockert!
Überleg doch mal: Wieso sollte der Spieler sogar noch mitspielen dürfen und es auch ansonsten keine Konsequenzen im Spiel geben (außer halt die gelbe Karte für den Trainer), wenn der Gegner nachher erfolgreichen Protest gegen die Spielwertung einlegen kann?
Macht doch keinen Sinn, oder?
Solche Dinge stehen doch extra in den Regeln (also welche Folgen sie haben), damit es eben nicht in jedem dritten Spiel einen Einspruchsgrund gibt. Daher ist das doch alles so detailliert und, teilweise, auch kompliziert, damit die Schiedsrichter in jeder Situation handeln können und das eben nicht die Einspruchskammer übernehmen muss.
Mal ein Beispiel für einen Einspruchsgrund (ist zuletzt im HVN vorgekommen):
Ein Torwart fing den Ball und rutschte, mit dem Ball in der Hand, aus dem Kreis raus.
Die Schiedsrichter haben (kurz vor Ende des Spieles bei knappen Ergebnis) auf Freiwurf gegen den Torwart entschieden.
Das war falsch (es hätte Abwurf mit Pfiff geben müssen) und somit ein klarer Regelverstoß der Schiedsrichter!
Was ich genau wissen will ist folgendes: warum wird dann die "alberne" Spielerliste ausgedruckt?
Fakt ist doch, dass der MV eine Spielerliste einreichen muss, in der aktive sowie "inaktive" Spieler aufgeführt sind. Wenn während des Spieles jederzeit ein weiterer Spieler nachgetragen werden kann (natürlich nur solange bis die zulässige Anzahl an Spielern erreicht ist) dann ist die einzureichende Spielerliste das Papier nicht wert auf das sie gedruckt ist.
Ich will mal so sagen, stellen wir uns mal vor also nur vorstellen , ich hätte einen Spielerpass. Dann könnte mich Olaf doch zu jeder Zeit aktivieren, weil er weiss, dass ich zwar kein Handball spielen kann, aber den Brownen Dan in Mikado habe. Ich würde dann vier Gegenspieler umsemmeln, (gelbe Karte, 3 x 2 Minuten, Rot) ... und anschließend kommt Mirco Bernau ...
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Zitat von Administrator Fakt ist doch, dass der MV eine Spielerliste einreichen muss, in der aktive sowie "inaktive" Spieler aufgeführt sind.
Meinst du jetzt vor der Saison oder wie?
Ich verstehe den Zusammenhang zu dem Spiel am Freitag nicht so ganz.
Da wurde doch nur der Fehler gemacht, dass der Spieler auf dem Spielbericht nicht vor dem Spiel eingetragen wurde.
Was hat das jetzt damit zu tun, ob er generell spielberechtigt ist, einen gültigen Pass hat und richtig gemeldet wurde vor der Saison?
Das sind doch zwei ganz unterschiedliche Sachen.
Nein, ich meine die Spielerliste, die der MV 60 Minuten vor dem Spiel vorlegen muss.
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Zitat von Administrator Nein, ich meine die Spielerliste, die der MV 60 Minuten vor dem Spiel vorlegen muss.
Achso, ja, da hast du Recht, ich fide es auch unsinnig, dass noch beliebig Spieler nachgetragen werden können.
Aber wir müssen nun mal die Regeln akzeptieren und der Fall von Freitag ist in diesen klar geregelt und daher kann ich den Einspruch nicht nachcollziehen!
Mit sowas macht man sich sicher keine Freunde in der, für den TVK neuen, Liga. Die Schiedsrichter haben nach den Regeln gehandelt, man hatte keinen Nachteil durch den Fehler des Gegners und dem TVK ist der Fehler gegen Oftersheim selber unterlaufen (ohne dass der Gegner nachher Einspruch eingelegt hat).
1. Die Verwarnung gegen den MV war regeltechnisch (IHF-Regeln) korrekt. Ich glaube, darüber brauchen wir uns nicht streiten. 2. Die Spielerliste, die 60 Minuten vor dem Spiel ausgehändigt wird, ist kaum das Papier wert, auf dem sie steht. Nirgendwo, egal ob in den Durchführungsbestimmungen oder in den Anweisungen für ZN/Sek, steht, dass nur Spieler eingesetzt werden können, die auf der Liste stehen. Die Liste hat also eine ähnliche Bedeutung wie der Spielbericht, der auch in unteren Ligen rechtzeitig an die SR übergeben werden muss: Bis Spielbeginn kann ich praktisch alles noch ändern. Nur, die Spieler, die 15 Minuten vor Spielbeginn nicht als "inaktiv" gekennzeichnet und dann im richtigen ( z.B. elektronischen) Spielbericht eingetragen werden, sind wohl nicht mehr austauschbar. 3. Selbst wenn ein Regelverstoß der SR vorgelegen haben sollte (was ich bezweifel), war er nicht spielentscheidend. Laut offiziellen Spielbericht war das Vergehen in der 18. Spielminute (17:50). Bis zur 54. Spielminute (53:10) führte Korschenbroich mit 2 Toren. Auch deshalb wird der Einspruch wahrscheinlich zurückgewiesen. 4. Trotzdem ist es vielleicht gar nicht schlecht, wenn irgendwer mal dagegen Einspruch eingelegt hat. Jetzt müssen die Gerichte entscheiden, welche Bedeutung diese Spielerliste hat. Wenn sie zu dem gleichen Schluss kommen wie ich, werden die Durchführungsbestimmungen in der nächsten Saison wahrscheinlich genauer gefasst. Nur das nutzt euch natürlich nichts mehr.
Danke Pfiffikus für diese Klarstellung von Deiner Seite aus. Als Bundesligaschiedsrichter solltest Du Dich genauestens auskennen.
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